bundesfreiwilligendienst-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

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Bundesfreiwilligendienst (BFD) und Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Anderen Menschen helfen mit freiwilligem Engagement ist keine Frage des Alters, sondern der Bereitschaft.

Ansprechpartner

Markus Dees

Abteilungsleiter Personalwesen

Tel: 07031 6904 250

Fax: 07031 6904  219

personalleitung@drkbb.org

Umberto-Nobile-Str. 10
71063 Sindelfingen

  • Die Freiwilligendienste (FSJ + BFD)

    Alle Freiwilligendienste (FwD) sind ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr.
    Es stehen beim DRK Kreisverband Böblingen viele unterschiedliche Stellen und Aufgaben für alle Freiwilligen offen, um gemeinsam Menschen zu helfen.  Jungen Freiwilligen bietet der FwD die Chance sich zu orientieren, neue Kompetenzen zu erwerben und Stärken auszubauen. Ältere Freiwillige werden ermutigt, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrungen einzubringen und weiter zu entwickeln.

    Die Unterschiede bei den Freiwilligendienste:

    • FSJ    Das Freiwilligendienstende muss vor dem 27.Geburtstag liegen
    • BFD    Keine Altersgrenze


    Welche Art von FwD ein/e Interessent/-in absolviert, wird in unserem Kreisverband entschieden und richtet sich nach den freien Kontingenten in den verschiedenen Freiwilligendiensten.

  • Wer kann teilnehmen?

    Interessenten für einen Freiwilligendienst müssen mindestens die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.

  • Dauer des Einsatzes
    • Die Mindestdauer eines Freiwilligendienstes sind 6 Monate; die Höchstdauer 18 Monate. In einigen Bereichen ist jedoch eine Mindestdauer von 12 Monaten gegeben.
    • Im BFD kann ein Freiwilligendienst ab dem 27.Lebensjahr auch in Teilzeit von mehr als 20 Stunden pro Woche absolviert werden.
    • Der Freiwilligendienst kann zu Beginn eines jeden Monats erfolgen, falls die gewünschte Stelle frei ist.


  • Welche Angebote macht der DRK-Kreisverband Böblingen

    Derzeit bieten wir folgende Einsatzfelder an

    • Krankentransport und teilweise Rettungsdienst (grundsätzlich erfolgt die Ausbildung zum Rettungshelfer und bei Eignung kann die Weiterbildung zum Rettungssanitäter absolviert werden)
    • Allgemeine Rotkreuzarbeit (u.a. auch als Kursleiter/-in für Erste-Hilfe-Kurse)
    • Hausmeisterbereich im DRK-Zentrum
    • Diverse Tätigkeiten in den Bereichen Betreuung / Pflege / Tagespflege / Küche- und Versorgung / Hausmeister und Verwaltung in unseren verschiedenen Altenpflegeheimen
  • Was kostet das? Gibt es eine Vergütung? Weitere Bestimmungen
    • Für eine Teilnahme an einem FwD entstehen keine Kosten, außer den gewöhnlichen Lebenshaltungskosten.
    • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten in unserem Kreisverband ein monatliches Entgelt von derzeit 500,00 €; ab dem 27.Lebensjahr mehr, entsprechend den Vorschriften des BFD. In diesem Entgelt sind Taschengeld, Verpflegungsgeld und Wohnkosten enthalten.
    • Freiwillige sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Bund erstattet.
    • DRK-Träger oder Einsatzstellen können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Wenn Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht zur Verfügung gestellt werden, müssen Geldersatzleistungen gezahlt werden.
    • In unserem Kreisverband werden diese Geldersatzleistungen grundsätzlich ausbezahlt, da wir nur ganz wenige Unterkünfte bieten können.
    • Zusätzlich besteht für Freiwillige Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres.
    • Begleitend ist es Pflicht in den Freiwilligendiensten für junge Freiwillige mindestens 25 Seminartage und 12 Bildungstage von den älteren Freiwilligen zu absolvieren.

     

  • Wie kann ich mich bewerben?

    Wir freuen uns über Ihre Bewerbung an: bewerbung(at)drkbb.org

     

Zögern Sie nicht, sich bei Fragen an Herr Dees (07031 6904 250 oder personalleitung(at)drkbb.org) zu wenden!