Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte von mindestens acht Fortbildungsstunden gem. Ergänzung zum Rahmenvertrag nach §132 SGB V.
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